Donnerstag, 2. Mai 2013

Krebs - wer bezahlt nicht zugelassene Medikamente bei Lebensgefahr?

Hierzu gibt es aktuell eine Eilentscheidung des Bayerischen Landessozialgerichtes:


Bei hirneigenem bösartigem Tumor versagten in diesem Fall operative, radiologische und chemotherapeutische Maßnahmen. Nur das aus anderen Krebsbehandlungen bereits bekannte Medikament "Avastin" würde den tödlichen Verlauf laut Aussage der Ärzte stoppen oder wenigstens verlangsamen können. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme auf Empfehlung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) aber ab, da das Mittel für diese konkrete Krebsbehandlung (noch) nicht zugelassen sei. 

Der Patient zog mit einem Eilverfahren vor Gericht - und gewann. Das Landessozialgericht hat die Krankenkasse verurteilt, die Kosten zu übernehmen. Da schnell zu handeln sei, dürfe der Patient nicht auf ein langwieriges Verfahren verwiesen werden. Der im Grundgesetz verankerte Schutz von Leben und Gesundheit des einzelnen Krankenversicherten überwiege in diesem Fall die Interessen aller Beitragszahler, keine Kosten aussichtsloser Behandlungen zu tragen. 


Fazit: 

Wenn es um Leben oder Tod geht gilt, müssen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen leisten. 

Und: In Eilfällen können Gerichtsverfahren besonders schnell betrieben werden. Hier hat das gerichtliche Eilverfahren über zwei Instanzen hinweg von der Antragstellung bis zur Entscheidung des Landessozialgerichts nur ca. einen Monat gedauert.

Wir haben ebenfalls bereits erfolgreich Verfahren im sogenannten "Offlabel-Use" geführt. Wenn Sie mehr über uns erfahren wollen, besuchen Sie gerne unsere Kanzleiseite auf www.ra-jablonsky.de

Mittwoch, 11. April 2012

Arztfehler - Hohes Schmerzensgeld für Behandlungsfehler bei Kleinkind


In Berlin wurde einem Kind ein Schmerzensgeld von 650.000 € zugesprochen - ein Betrag, der in Deutschland recht selten ausgeurteilt wird.


Das zum Zeitpunkt der Fehlbehandlung viereinhalb Jahre alte Kind hatte sich bei einem Sturz den linken Arm gebrochen.

An sich kein Drama - Kinder brechen sich auch mal den Arm, selbst wenn Eltern noch so gut aufpassen.

Bei der Operation am Unfalltag kam es aber infolge ärztlichen Fehlverhaltens zu Komplikationen.

Diese führten zu einem schweren Hirnschaden.

Das Kind ist nun zu 100% schwerbeschädigt (Pflegestufe III), die Hirnfunktionen sind erheblich beeinträchtigt und alle vier Gliedmaßen gelähmt. Pflege ist rund um die Uhr nötig. Eine Besserung ist nicht zu erwarten.

Eine Erinnerung des Kindes an den gesunden Zustand vor der schicksalhaften Operation kann nicht ausgeschlossen werden kann. Es sei möglich, dass dem Kind die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewusst sei.

Insofern kam es zu dieser recht hohen Schmerzensgeldsumme. Schmerzensgeld bemisst sich stets nach der Intensität des Leidens des Verletzten.


Dieses schlimme Schicksal kann zwar ein Schmerzensgeld - in welcher Höhe auch immer - nicht mildern.

Es stellt jedoch klar, wer Schuld an dem Schicksal des Kindes trägt und kann hoffentlich seinen Teil zur finanziellen Absicherung des Kindes beitragen.

Wer hilft? Krankenkasse oder Sozialamt?

Heute ruft ein Mandant in der Kanzlei an.

Wir streiten uns bereits mit seiner Krankenkasse darüber, ob er derzeit dort versichert ist. Denn mit Eintritt in das Rentenalter ist eine Frist zu wahren, innerhalb derer der Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen ist. Versäumt man diese, entstehen Probleme, derer wir uns nun anzunehmen haben.

So weit so schlecht.

Aber wie erhält unser Mandant in der Zwischenzeit seine Herzmedikamente? Gestern hat er die letzte Tablette eingenommen und ist akut herzinfarktgefährdet.

Ohne Karte behandeln Ärzte nur gegen Privatrechnung. Das ist unserem Mandanten jedoch finanziell nicht möglich.
Eine Krankenversichertenkarte wurde ihm aufgrund der Fristversäumung nicht ausgestellt.

Hat die Krankenkasse hier trotzdem die Arztkosten für die Ausstellung eines neuen Rezeptes zu übernehmen?

Oder das Sozialamt? Ja. Personen, die nicht krankenversichert und nicht in der Lage sind, die Kosten einer notwendigen ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung aus eigenen Mitteln zu tragen, haben einen Anspruch auf Krankenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII).

Durch ein paar klärende Gespräche konnten wir unserem Mandanten schnell weiterhelfen.

Nicht auszudenken, welche Schuld sich alle Beteiligten aufladen würden, wenn hier niemand weiterhilft...

Donnerstag, 22. März 2012

Medikamente für Kassenpatienten und Privatversicherte

Ein Erfahrungswert vieler Patienten:

Ärzte greifen bei gesetzlich Versicherten eher auf preisgünstige Medikamente zurück, statt neue und oftmals teuere Präparate zu verordnen.


Das muss allerdings nicht immer von Nachteil sein – vermeintliche Innovationen entpuppen sich nicht immer als solche.

Denn nicht alle neuen Produkte sind auch wirksamer und verträglicher als die erprobten. Der Preis allein trifft keine Aussage über Effizienz.


Sicher ist allein, dass die finanzielle Belastung der privaten Versicherer hierdurch steigt – und letztlich auch die der Versicherten. Beitragserhöhungen sind das Mittel der Wahl.


Dramatisch wird es, wenn die gesetzlichen Kassen die Kosten von neuen, noch nicht zugelassenen Medikamenten, die lebensrettend sein können, nicht übernehmen wollen.

Dann sollte man kämpfen. Gerne zusammen mit uns. Das Schlagwort heißt "Off-label Use".

 
   

Donnerstag, 1. März 2012

Aktuell: Hygienemängel schlimmer als Behandlungsfehler des Arztes?


Liegt man als Patient zur Behandlung im Krankenhaus, achtet man vorrangig darauf, eine gute ärztliche Behandlung und pflegerische Betreuung zu erhalten.


Bei einer gewissen Verweildauer lernt man jedoch nicht nur Ärzte und Pflegepersonal, sondern auch die Reinigungskräfte kennen. So sollte es im Hinblick auf die strengen Hygienerichtlinien der Krankenhäuser zumindest der Fall sein.


Und trotzdem kommt es immer wieder zu Hygienemängeln, die zu den schlimmsten Folgen für die Patienten führen können. Wir werden in unserem Alltag als
Anwälte im Medizinrecht regelmäßig mit solchen Schicksalen konfrontiert.


Da fragt man sich doch: Was läuft dort falsch?


Stichwort "Outsourcen" der Reinigung. Woher kommen die Reinigungskräfte? Wie viel verdienen sie? Wie viel Zeit steht ihnen pro Zimmer, pro Station zur Verfügung?

Medienberichten zufolge bleiben einer Reinigungskraft pro Zimmer auf der Intensivstation (!) nur noch 10 Minuten. Früher seien dies einmal 25 Minuten gewesen. Gerade dort, wo doch so viele Apparaturen zu reinigen sind.


Stichwort Besucher. Es wird gebeten, sich die Hände zu desinfizieren. Kontrolle? Wohl eher Fehlanzeige. Dies teilweise selbst auf Intensivstationen.


Stichwort Pflegepersonal. Die Arbeitsbedingungen werden immer härter - bei immer schlechterer Bezahlung. Bleibt da noch die Zeit für ausreichende Hygienemaßnahmen?


Dem steht der Patient letztlich doch recht hilflos gegenüber.


  

Mittwoch, 22. Februar 2012

Lernen Sie uns online per Video kennen!

Wir stellen uns vor... Ihre Rechtsanwälte aus Celle

Liebe Leser,

als Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt (und einer Fachanwaltschaft) im Medizinrecht sind wir stets im "Einsatz für Patienten und Privatversicherte".

Wir werden tätig, wenn es um Behandlungsfehler, d.h. Arzthaftung, falsche Therapien, Fehler in Krankenhäusern etc. geht.

Genauso wie wir auch immer wieder gegen die gesetzlichen Krankenkassen kämpfen, richtet sich unser Augenmerk jedoch auch vermehrt auf die privaten Krankenversicherer.
Wie viele Missstände uns immer wieder bei unserer täglichen Arbeit auffallen!
Überhöhte Privatrechnungen von Ärzten oder Krankenhäusern? Die Krankenversicherung lehnt die Kostenübernahme ab? Alles schon gesehen...

In diesem Blog wollen wir in unregelmäßigen Abständen "aus der Nähkiste plaudern", Eindrücke wiedergeben, über Urteile referieren, uns aktuellen Themen widmen...

Ihre Rechtsanwälte Heike Jablonsky, Dr. Jörg P. Hardegen und Nina Graap