In Berlin wurde einem Kind ein Schmerzensgeld von 650.000 € zugesprochen - ein Betrag, der in Deutschland recht selten ausgeurteilt wird.
Das zum Zeitpunkt der Fehlbehandlung viereinhalb Jahre alte Kind hatte sich bei einem Sturz den linken Arm gebrochen.
An sich kein Drama - Kinder brechen sich auch mal den Arm, selbst wenn Eltern noch so gut aufpassen.
Bei der Operation am Unfalltag kam es aber infolge ärztlichen Fehlverhaltens zu Komplikationen.
Diese führten zu einem schweren Hirnschaden.
Das Kind ist nun zu 100% schwerbeschädigt (Pflegestufe III), die Hirnfunktionen sind erheblich beeinträchtigt und alle vier Gliedmaßen gelähmt. Pflege ist rund um die Uhr nötig. Eine Besserung ist nicht zu erwarten.
Eine Erinnerung des Kindes an den gesunden Zustand vor der schicksalhaften Operation kann nicht ausgeschlossen werden kann. Es sei möglich, dass dem Kind die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewusst sei.
Insofern kam es zu dieser recht hohen Schmerzensgeldsumme. Schmerzensgeld bemisst sich stets nach der Intensität des Leidens des Verletzten.
Dieses schlimme Schicksal kann zwar ein Schmerzensgeld - in welcher Höhe auch immer - nicht mildern.
Es stellt jedoch klar, wer Schuld an dem Schicksal des Kindes trägt und kann hoffentlich seinen Teil zur finanziellen Absicherung des Kindes beitragen.
Das zum Zeitpunkt der Fehlbehandlung viereinhalb Jahre alte Kind hatte sich bei einem Sturz den linken Arm gebrochen.
An sich kein Drama - Kinder brechen sich auch mal den Arm, selbst wenn Eltern noch so gut aufpassen.
Bei der Operation am Unfalltag kam es aber infolge ärztlichen Fehlverhaltens zu Komplikationen.
Diese führten zu einem schweren Hirnschaden.
Das Kind ist nun zu 100% schwerbeschädigt (Pflegestufe III), die Hirnfunktionen sind erheblich beeinträchtigt und alle vier Gliedmaßen gelähmt. Pflege ist rund um die Uhr nötig. Eine Besserung ist nicht zu erwarten.
Eine Erinnerung des Kindes an den gesunden Zustand vor der schicksalhaften Operation kann nicht ausgeschlossen werden kann. Es sei möglich, dass dem Kind die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewusst sei.
Insofern kam es zu dieser recht hohen Schmerzensgeldsumme. Schmerzensgeld bemisst sich stets nach der Intensität des Leidens des Verletzten.
Dieses schlimme Schicksal kann zwar ein Schmerzensgeld - in welcher Höhe auch immer - nicht mildern.
Es stellt jedoch klar, wer Schuld an dem Schicksal des Kindes trägt und kann hoffentlich seinen Teil zur finanziellen Absicherung des Kindes beitragen.
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