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Mittwoch, 11. April 2012

Arztfehler - Hohes Schmerzensgeld für Behandlungsfehler bei Kleinkind


In Berlin wurde einem Kind ein Schmerzensgeld von 650.000 € zugesprochen - ein Betrag, der in Deutschland recht selten ausgeurteilt wird.


Das zum Zeitpunkt der Fehlbehandlung viereinhalb Jahre alte Kind hatte sich bei einem Sturz den linken Arm gebrochen.

An sich kein Drama - Kinder brechen sich auch mal den Arm, selbst wenn Eltern noch so gut aufpassen.

Bei der Operation am Unfalltag kam es aber infolge ärztlichen Fehlverhaltens zu Komplikationen.

Diese führten zu einem schweren Hirnschaden.

Das Kind ist nun zu 100% schwerbeschädigt (Pflegestufe III), die Hirnfunktionen sind erheblich beeinträchtigt und alle vier Gliedmaßen gelähmt. Pflege ist rund um die Uhr nötig. Eine Besserung ist nicht zu erwarten.

Eine Erinnerung des Kindes an den gesunden Zustand vor der schicksalhaften Operation kann nicht ausgeschlossen werden kann. Es sei möglich, dass dem Kind die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewusst sei.

Insofern kam es zu dieser recht hohen Schmerzensgeldsumme. Schmerzensgeld bemisst sich stets nach der Intensität des Leidens des Verletzten.


Dieses schlimme Schicksal kann zwar ein Schmerzensgeld - in welcher Höhe auch immer - nicht mildern.

Es stellt jedoch klar, wer Schuld an dem Schicksal des Kindes trägt und kann hoffentlich seinen Teil zur finanziellen Absicherung des Kindes beitragen.

Mittwoch, 22. Februar 2012

Wir stellen uns vor... Ihre Rechtsanwälte aus Celle

Liebe Leser,

als Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt (und einer Fachanwaltschaft) im Medizinrecht sind wir stets im "Einsatz für Patienten und Privatversicherte".

Wir werden tätig, wenn es um Behandlungsfehler, d.h. Arzthaftung, falsche Therapien, Fehler in Krankenhäusern etc. geht.

Genauso wie wir auch immer wieder gegen die gesetzlichen Krankenkassen kämpfen, richtet sich unser Augenmerk jedoch auch vermehrt auf die privaten Krankenversicherer.
Wie viele Missstände uns immer wieder bei unserer täglichen Arbeit auffallen!
Überhöhte Privatrechnungen von Ärzten oder Krankenhäusern? Die Krankenversicherung lehnt die Kostenübernahme ab? Alles schon gesehen...

In diesem Blog wollen wir in unregelmäßigen Abständen "aus der Nähkiste plaudern", Eindrücke wiedergeben, über Urteile referieren, uns aktuellen Themen widmen...

Ihre Rechtsanwälte Heike Jablonsky, Dr. Jörg P. Hardegen und Nina Graap