Donnerstag, 1. März 2012

Aktuell: Hygienemängel schlimmer als Behandlungsfehler des Arztes?


Liegt man als Patient zur Behandlung im Krankenhaus, achtet man vorrangig darauf, eine gute ärztliche Behandlung und pflegerische Betreuung zu erhalten.


Bei einer gewissen Verweildauer lernt man jedoch nicht nur Ärzte und Pflegepersonal, sondern auch die Reinigungskräfte kennen. So sollte es im Hinblick auf die strengen Hygienerichtlinien der Krankenhäuser zumindest der Fall sein.


Und trotzdem kommt es immer wieder zu Hygienemängeln, die zu den schlimmsten Folgen für die Patienten führen können. Wir werden in unserem Alltag als
Anwälte im Medizinrecht regelmäßig mit solchen Schicksalen konfrontiert.


Da fragt man sich doch: Was läuft dort falsch?


Stichwort "Outsourcen" der Reinigung. Woher kommen die Reinigungskräfte? Wie viel verdienen sie? Wie viel Zeit steht ihnen pro Zimmer, pro Station zur Verfügung?

Medienberichten zufolge bleiben einer Reinigungskraft pro Zimmer auf der Intensivstation (!) nur noch 10 Minuten. Früher seien dies einmal 25 Minuten gewesen. Gerade dort, wo doch so viele Apparaturen zu reinigen sind.


Stichwort Besucher. Es wird gebeten, sich die Hände zu desinfizieren. Kontrolle? Wohl eher Fehlanzeige. Dies teilweise selbst auf Intensivstationen.


Stichwort Pflegepersonal. Die Arbeitsbedingungen werden immer härter - bei immer schlechterer Bezahlung. Bleibt da noch die Zeit für ausreichende Hygienemaßnahmen?


Dem steht der Patient letztlich doch recht hilflos gegenüber.


  

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